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Wir unterstützen junge Menschen aus Vietnam und Nepal dabei, sich eine berufliche Zukunft in Deutschland aufzubauen. Hierfür suchen wir deutsche Unternehmen und Ausbildungsbetriebe, die offene Stellen im eigenen Unternehmen besetzen möchten und denen gleichzeitig eine faire Anwerbung und Integration von internationalem Personal wichtig ist. So bringen wir beide Seiten zusammen und schaffen eine Win-Win-Situation. Wir begleiten Sie und Ihre Internationals auf dem Weg zur Berufsanerkennung und auch darüber hinaus.

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Sechs Jahre Erfahrung

Einleitung

Nachstehend finden Sie Antworten auf Fragen, die wir häufig von Kunden gestellt bekommen. Es liegt in der komplexen Natur der Fachkräfteeinwanderung, dass wir hier nur einen Bruchteil an Informationen bereitstellen können. In einem persönlichen Gespräch können wir individuell und detailliert auf Ihre Fragen eingehen. Melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular oder bitten Sie um einen Rückruf.

Ablauf und erste Schritte

Viele der häufigsten Fragen drehen sich um den Ablauf — von der Anbahnung eines Stellenangebots bis zur erfolgreichen Einreise. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die ersten Schritte, die erforderlichen Unterlagen und typische Bearbeitungszeiten. Für konkrete Fälle prüfen wir Ihre Situation gern persönlich und nennen Ihnen anschließend die passenden nächsten Schritte. Kontaktieren Sie uns über das Formular oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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Allgemeine Fragen

Edutrawo steht primär für Qualifizierung und Sprachausbildung im Herkunftsland (Educate - Train - Work). Wir bereiten die Kandidat:innen sprachlich, fachlich und kulturell auf Ihre berufliche Tätigkeit und die neue Heimat vor, damit ein guter Start gelingt. Wir bringen Arbeitgebende und Bewerber:innen zusammen, erledigen den Papierkram und beantragen die Arbeitsmarktzulassung. Unser Team kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen im Herkunfts- und Zielland und hat ein exzellentes Netzwerk an Partnern in Deutschland, die sich um das Onboarding und die Integration kümmern. So können wir den gesamten Migrationsprozess abbilden, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die Kernkompetenz von Edutrawo liegt in den Herkunftsländern (insbesondere in Vietnam und Nepal). Bei einer erfolgreichen Vermittlung bringen wir Sie mit einem unserer lokalen Partner aus Sachsen oder Brandenburg zusammen, der sich bei Bedarf vor Ort um die Themen Relocation, Onboarding und Integrationsbelange kümmert. Falls Sie als Unternehmen z.B. nur bestimmte Integrationsleistungen wünschen, können Sie sich individuell mit unseren Partnern abstimmen.
Für eine Berufsausbildung in Deutschland wird in der Regel das Sprachniveau B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt. Aus Erfahrung wissen wir, dass der Spracherwerb bei unseren Sprachschüler:innen nicht geradlinig verläuft. Will heißen: Manche benötigen mehr Zeit und Input, um auf den gleichen Stand zu kommen. Daher setzen wir in unseren Kursen muttersprachliche Dozent:innen ein, um den Spracherwerb so authentisch wie möglich und binnendifferenziert zu gestalten. Besonders begabten Schüler:innen ermöglichen wir die Vorbereitung auf die B2-Prüfung.
Wir suchen in erster Linie nach Kandidat:innen, die in ihrem Herkunftsland ein Hochschulstudium absolviert haben. Das hat erstens den Vorteil, dass Anerkennung und Arbeitsmarktzulassung einfacher und schneller realisierbar sind. Zweitens stehen Hochschulabsolvent:innen mehr qualifizierte Berufsfelder offen, auch unabhängig von ihrer akademischen Fachrichtung. Allerdings gibt es auch nicht-reglementierte Berufe, für die entweder mehr Berufserfahrung oder spezielle Kenntnisse benötigt werden. Hierfür kommen Kandidat:innen mit einer Berufsausbildung oder mehrjähriger berufspraktischer Erfahrung infrage. Der Anerkennungsprozess kann in diesen Fällen jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen, da der im Herkunftsland erlernte Beruf oft nur teilweise in Deutschland anerkannt wird. In einem Erstgespräch beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Besonders wichtig ist uns, dass die Kandidat:innen im Vorfeld einer Vermittlung über alle Aspekte des angestrebten Berufs und die Arbeitsbedingungen in ihrer Muttersprache informiert werden. Zu diesem Zweck beschäftigen wir Job- Coaches, die für das jeweilige Herkunftsland zuständig sind und unsere Kandidat:innen in vietnamesischer oder englischer Sprache beraten. Natürlich steht auch während des Vermittlungsprozesses stets ein muttersprachlicher Ansprechpartner zur Seite. In unseren Deutschkursen arbeiten hauptsächlich deutschsprachige Dozent:innen, um den Spracherwerb effizienter zu gestalten.
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Vermittlungsprozess

Das ist ganz einfach: Sie teilen uns Ihren Bedarf mit, wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot und treffen eine Vorauswahl an Kandidat:innen, die zu Ihrem Unternehmen passen könnten. Sobald Sie sich für einen oder eine Kandidat:in entschieden haben, beantragen wir die Arbeitsmarktzulassung und das Visum und leiten bei Bedarf eine Berufsanerkennung ein. Anschließend treffen wir alle Vorbereitungen für die Einreise und stellen den Kontakt zu einem unserer lokalen Partner in Deutschland her, der Ihnen als Ansprechpartner für das Onboarding und die Integration zur Seite steht. Wenn Sie sich für bestimmte Integrationsleistungen entscheiden, können Sie diese individuell mit unserem Partner vereinbaren.
Die konkrete Dauer schwankt in den meisten Fällen zwischen 2 und 6 Monaten und hängt u.a. davon ab, ob Sie Kandidat:innen für eine Berufsausbildung oder eine reguläre Beschäftigung suchen, wie schnell die Auslandsvertretungen arbeiten, aus welchem Land die Kandidat:innen kommen und welche Voraussetzungen diese mitbringen (Sprachkenntnisse, berufliche Qualifikation, Vollständigkeit der Unterlagen). Wir hatten aber auch schon Fälle, in denen es länger gedauert hat. Sie sollten auf jeden Fall frühzeitig planen, wenn Sie Mitarbeitende aus dem Ausland einstellen möchten, da der Prozess stark von den Bearbeitungszeiten bei den Behörden abhängt, auf die wir kaum Einfluss nehmen können.
Je nach Beschäftigungsart und Aufenthaltszweck werden unterschiedliche Dokumente benötigt, aber in den meisten Fällen genügt der Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag nebst Anlagen (z.B. Eintragung bei der zuständigen Kammer) und einer Erklärung des Arbeitgebers über die Konditionen des Anstellungsverhältnisses. Wir bereiten die Unterlagen entsprechend vor und senden Ihnen eine Checkliste, damit Sie nichts vergessen. Zusätzlich benötigen wir für die Stellenbeschreibung einige Informationen zu Ihrem Unternehmen und der ausgeschriebenen Stelle.
Die Suche nach passendem Wohnraum übernehmen unsere Partner vor Ort, da diese die notwendige Expertise auf dem lokalen Wohnungsmarkt und ein entsprechendes Netzwerk an Wohnungsgebern und Vermietern haben. Wir stellen bei Bedarf den Kontakt her, sodass wir gemeinsam eine Lösung finden. In ländlichen Regionen benötigen wir aber oft die Unterstützung bzw. das Netzwerk des Arbeitgebers, da hier das Angebot an verfügbarem Wohnraum begrenzt ist. Bei individuellen Wünschen in Bezug auf Beschaffenheit oder Lage des Wohnraums können Sie uns auch einen Suchauftrag erteilen. Gerne unterbreiten wir hierfür ein Angebot.
Dieser Fall kann natürlich, trotz einer guten Vorauswahl, eintreten, denn wir arbeiten immer mit Menschen, die mit verschiedenen Sichtweisen und kulturellen Prägungen in ein neues Land kommen und sich in ein bestehendes Team mit eingespielten Arbeitsabläufen eingewöhnen müssen. Wir besprechen dann im Rahmen eines Entwicklungsgesprächs die weiteren Schritte, damit es für beide Seiten eine einvernehmliche Lösung gibt. Auf Wunsch stellen wir dem Unternehmen einen oder mehrere Ersatzkandidat:innen vor. Für die Fachkraft bzw. den/die Auszubildenden suchen wir ersatzweise eine neue Stelle, damit sich diese/r weiterhin in Deutschland aufhalten darf.
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Kosten

Für die reine Vermittlung müssen Sie nichts bezahlen. Wir haben ein faires und transparentes Gebührenmodell, das eine Kostenteilung zwischen den beteiligten Parteien vorsieht. Die im Herkunftsland entstehenden Kosten werden von den Bewerber:innen getragen, die in Deutschland gebuchten Leistungen von den Arbeitgebenden. Sie als Unternehmen zahlen nur im Erfolgsfall und nur für gebuchte Leistungen, d.h. wenn Ihre neuen Mitarbeitenden eingereist sind und wenn Sie Relocation- oder Integrationsleistungen gebucht haben. Ist eine Berufsanerkennung oder ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren geplant, können die Kosten auch zwischen Arbeitgebenden und Bewerber:innen aufgeteilt werden. Je nach geleistetem
Arbeitsaufwand können Gebühren u.a. für folgende Leistungen anfallen:

- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
- Berufsanerkennung, z.B. bei der IHK FOSA
- Wohnungssuche & Relocation
- Onboarding am Wohn- und Arbeitsort
- Integrationsleistungen (z.B. Sprachkurse, Aufenthaltsverlängerung,
Dolmetscherleistungen usw.)

Bei Interesse an den o.g. Leistungen bringen wir Sie mit einem unserer lokalen Partner aus Sachsen oder Brandenburg zusammen, der sich direkt mit Ihnen abstimmt und Ihnen ein individuelles Angebot erstellt. Sie können sich z.B. für eine 12-monatige Integrationspauschale oder nur für bestimmte Integrationsleistungen entscheiden, die nach Aufwand berechnet werden.

Im Herkunftsland erheben wir bei den Bewerber:innen Gebühren für Sprachkurse, Integrationstrainings, Job-Coachings, Visumbeantragung und weitere gebuchten Leistungen. Auch die Flugkosten werden von den Bewerber:innen selbst getragen. Für die reine Vermittlung entstehen auch hier keine Kosten.
Integrationsleistungen werden nicht von uns, sondern von unseren Regional- Partnern in Sachsen oder Brandenburg erbracht, da sie Spezialisten auf ihrem Gebiet sind und über die notwendigen Kontakte zu den zuständigen Stellen (Kammern, Arbeitsagenturen, Vermietern, Sprachschulen, Beratungsstellen usw.) verfügen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung über Edutrawo bringen wir Sie mit unserem Partner zusammen, der sich am nächsten an Ihrem Standort befindet und über die entsprechende Expertise verfügt.
Integrationsleistungen werden nicht von uns, sondern von unseren Regional- Partnern in Sachsen oder Brandenburg erbracht, da sie Spezialisten auf ihrem Gebiet sind und über die notwendigen Kontakte zu den zuständigen Stellen (Kammern, Arbeitsagenturen, Vermietern, Sprachschulen, Beratungsstellen usw.) verfügen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung über Edutrawo bringen wir Sie mit unserem Partner zusammen, der sich am nächsten an Ihrem Standort befindet und über die entsprechende Expertise verfügt.
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Rechtliches

Wir bieten als professioneller Bildungsträger und Relocation-Agentur keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG an. Wir begleiten aber unsere Kunden bei jedem Schritt der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte und Auszubildender, sodass wir Ihnen bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Selbstverständlich bringen wir Sie bei Bedarf mit hochspezialisierten Fachanwälten für Ausländerrecht zusammen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG macht immer dann Sinn, wenn eine Berufsanerkennung nötig ist, wenn das normale Visumverfahren länger dauern würde oder wenn ein zeitnaher Familiennachzug geplant ist. Da für das Verfahren von der zuständigen Ausländerbehörde eine Gebühr erhoben wird (411 €), sollte vorab geprüft werden, ob das Verfahren in Ihrem Fall Sinn macht. Wir beraten Sie gerne dazu.
Wie komplex eine Berufsanerkennung ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Was in Ihrem Fall Sinn macht und welche Möglichkeiten es gibt, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einem Erstgespräch. Ob ein Beruf anerkennungsfähig ist, entscheidet letztendlich immer die zuständige Stelle. Erste Informationen zum Thema Berufsanerkennung finden Sie im Internet auf dem Portal https://www.anerkennung-in-deutschland.de.